Jugendschutz
Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche
Generell ist kein Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren gestattet.
- Die Abgabe von Gärgetränken (z. B. Wein, Sauser, Obstwein, Bier, Frucht- und Beerenwein) und von Getränken, die diese Bestandteile enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt.
- Die Abgabe von alkoholischen Getränken, die gebrannte Wasser (Spirituosen) sind oder solche enthalten (z. B. Alcopops und Mixgetränke mit gebrannten Wassern), ist an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren untersagt.